Durchführungsbestimmungen des Tennisverbandes Rheinland-Pfalz e. V. (01.10.2009) zur TURNIERORDNUNG des Deutschen Tennis Bundes (DTB, 13.11.2011).
In der Fassung vom 14.11.2009
Die in die DTB Ordnung eingearbeitete Fassung finden Sie im Downloadcenter
Zu § 1 Geltungsbereich
1. Grundsätzlich gilt für die Planung, Durchführung und Auswertung von DTB-Turnieren mit Ranglistenwertung die Turnierordnung (TO) des DTB. Die Ranglistenordnung des DTB ist zu berücksichtigen.
3. Bei offiziellen Landesverbands- und Bezirksverbandsmeisterschaften sowie Turnieren mit Leistungsklassen(LK)-Wertung gilt ebenfalls die TO des DTB, sofern in den nachstehenden Durchführungsbestimmungen des Tennisverbandes Rheinland-Pfalz (TV Rheinland-Pfalz) keine ergänzende oder ersetzende Regelung getroffen wurde. Die LK-Richtlinien des TV Rheinland-Pfalz sind zu berücksichtigen.
4. Bei allen Turnierveranstaltungen müssen die Tennisregeln der ITF eingehalten werden.
Zu § 2 Turniere, Spielsysteme, Turnierserie
Zu Punkt 1: wird gestrichen!
2. In Ausnahmefällen (besonders für Jugendliche) können außer dem k.o.-System dieser Turnierordnung auch die Spielsysteme »Jeder gegen jeden«, »Doppel-k.o. « k.o.-System mit Nebenrunden und „Mehrfachqualifikationssystem“« oder eine beliebige Kombination dieser vier Systeme angewendet werden. Für diese Systeme sind die nachfolgenden Bestimmungen sinngemäß anzuwenden.
Zu § 4 Zuständigkeit
2. Für alle anderen Turniere legt der TV Rheinland-Pfalz unter folgender Maßgabe die Zuständigkeit fest:
a) der Landesverbandssportwart/-jugendwart für Turniere, deren Teilnehmerkreis über den Bezirksrahmen hinaus gehen.
b) durch den jeweiligen Bezirksverbandssportwart/-jugendwart für Turniere, deren Teilnehmerkreis, über den Vereinsrahmen hinaus gehen.
Zu § 5 Anmeldung
1. Anmeldung, Bearbeitung und Veröffentlichung der Turniere sind von den Turnierveranstaltern über das Internetsystem TORP des TV Rheinland-Pfalz abzuwickeln.
Turniere mit DTB Ranglistenwertung, Landesverbands- und Bezirksverbands-meisterschaften werden bis zum 1. Oktober des Spieljahres beim Sport- bzw. Jugendwart des TV Rheinland-Pfalz beantragt und zum 30. November genehmigt. Ausgenommen hiervon sind internationale Turniere und Turniere die gem. § 4(1) der TO des DTB in die Zuständigkeit des DTB fallen.
LK-Turniere müssen in der Regel mindestens 6 Wochen vor Turnierbeginn beim Landesverband oder beim zuständigen Bezirksverband angemeldet werden.
2. Die Anmeldung muss Ort, Datum und Dauer der Veranstaltung, Zahl, Benennung und Spielsystem der Wettbewerbe, Teilnehmerkreis, Nenngeld, eine vom Landesverband vorgegebene Ballmarke (Farbe und Bezeichnung) und weitere Bedingungen enthalten.
Zu § 6 Genehmigungsverfahren
1. Die Genehmigung eines Turniers kann mit Auflagen verbunden werden, insbesondere für die Vergabe von Wildcards. Für die Genehmigung, Nutzung des Internetsystems TORP und die notwendig werdende abschließende Nachbearbeitung der Ergebnisdokumentation für die Ranglistensysteme wird eine Gebühr von 35,- € erhoben.
3.………………………vor der Veröffentlichung der nach § 4 (1)oder (2) genehmigenden Stelle einzureichen.
Für LK-Turniere gelten die Durchführungsbestimmungen zu den §§ 20 und 21.
Zu § 7 Ergebnismeldung
Der Turnierveranstalter ist verpflichtet innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss des Turniers sämtliche Ergebnisse in vorgegebener Form an die genehmigende Stelle vollständig und ordnungsgemäß nach § 4(2) zu übergeben. Bei der Eingabe in TORP ist dies mit der vollständigen und ordnungsgemäßen Speicherung erfüllt.
Kommt der Veranstalter dieser Verpflichtung nicht nach, so wird er mit einem Ordnungsgeld von 50.- € belegt und dem Turnier kann zukünftig die Genehmigung verweigert werden.<s style="text-line-through: double"></s>
Neu: 4. Unterscheiden sich Disziplinen nach der Wertung in verschiedenen Ranglisten oder nach Turnierkategorie ist für jede Kategorie, bzw. Art der Ranglistenwertung ein eigenes Turnier zu beantragen.
Zu § 11 Teilnahmeberechtigung
1. Zur Teilnahme an einem Turnier sind alle Spieler berechtigt, die Mitglied eines Tennisvereins des DTB sind und die Ausschreibungsbedingungen sowie ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Veranstalter (Nenngeld, Schiedsrichtergeld) erfüllen. Mitglieder eines Vereins innerhalb Rheinland-Pfalz müssen von ihrem Verein in TORP angelegt sein.
Zu § 12 Aufgaben des Veranstalters
Zu d) ergänzend: Ein lizenzierter OSR ist nur bei DTB-offenen Turnieren, den Landesverbandsmeisterschaften und den Bezirksverbandsmeisterschaften erforderlich. In allen anderen Turnier-Kategorien kann dieses Amt von einem mit den Kenntnissen der TO ausgestatteten Turnierleiter übernommen werden.
Zu § 16 Oberschiedsrichter
Ergänzender Hinweis zu 1.: siehe dazu auch § 12,2 d)!
2. Der Oberschiedsrichter und sein Stellvertreter dürfen am Turnier teilnehmen, sofern sie während ihrer Begegnungen einen Vertreter benennen. Während der unmittelbaren Beteiligung am Turnier, muss seine Funktion als Oberschiedsrichter auf eine 3. Person übertragen werden.
Sofern der Oberschiedsrichter selbst als Schiedsrichter die Leitung eines Spiels übernimmt, werden während dieser Zeit die Aufgaben des Oberschiedsrichters ausschließlich von seinem Stellvertreter wahrgenommen.
Zu § 20 Ausschreibungspflicht
……..Die Bedingungen der Ausschreibung müssen grundsätzlich eingehalten werden.
Für LK-Turniere ist mit der Anmeldung und Veröffentlichung in TORP die Ausschreibungspflicht erfüllt. Eine vereinseigene Ausschreibung kann erfolgen, darf aber nicht von den genehmigungsrelevanten Bedingungen abweichen.
Zu § 21 Inhalt der Ausschreibung
1. …………..eines Turniers muss enthalten:
a) Name des Veranstalters, des Ausrichters, die Bezeichnung des Turniers sowie die Wertung des Turniers für das entsprechende Ranglistensystem (ATP, WTA, ITF, TE, DRL, LK.)
u) eine Erklärung, wonach sich der Spieler mit seiner Nennung der Satzung und den Ordnungen des DTB sowie des TV Rheinland-Pfalz unterwirft,
3. Für LK-Turniere gelten die Durchführungsbestimmungen zu § 20.
Zu § 22 Abgabe der Nennung
1. Nennungen können online im Turnierkalender von TORP oder schriftlich, per Fax oder E-Mail unter Angabe von…
4. Mit seiner Nennung unterwirft sich der Spieler der Satzung und den Ordnungen des DTB sowie des TV Rheinland-Pfalz.
Zu § 23 Gleichzeitige Turniere
Zu 1. ergänzend: Wird ein Spieler aufgrund seiner Anmeldungen für zwei oder mehr Turniere ausgelost, so erhält er für das LK-System 250 Maluspunkte. Zusätzlich werden ihm bei Spielen in mehreren Turnieren seine dort erreichten Ranglistenwertungen aberkannt.
Zu § 29 Feststellung der Spielstärke
Zu 1. b) Verbandsranglisten (LK Rangliste),
Zu § 31 Qualifikation
1. Qualifikationen sind auszuspielen, wenn sie ausgeschrieben sind und die Zahl der Nennungen für einen Wettbewerb größer ist als die ausgeschriebene Zahl der Teilnehmer im Hauptfeld abzüglich der Wildcards.
Zu 2. Es ist zulässig, Mehrfachqualifikationssysteme zu spielen.
Zu § 39 Mindestteilnehmerzahl
Ergänzend: Wird die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl einer Konkurrenz unterschritten, so kann der Turnierveranstalter im Einvernehmen mit dem Turnierausschuss in Ausnahmefällen das Turnier durchführen.
Zu § 40 Spielregeln
Zu 1. ergänzend: Bei Turnieren mit ausschließlicher Ergebniswertung für das LK-System können Sätze mit dem Spielstand 2:2 begonnen werden, Sätze bei Gleichstand von 6:6 im Tie-Break und ein notwendig gewordener dritter Satz im Match-Tie-Break entschieden werden. Spiele, die ausschließlich mit einem langen Satz entschieden werden, können für das LK-System nicht gewertet werden.
Zu § 52 Disziplinarordnung
Alle an einem öffentlich ausgeschriebenen Turnier teilnehmenden Spieler unterliegen der Disziplinarordnung des DTB sowie der Rechts- und Verfahrensordnung des TV Rheinland-Pfalz.
Zu § 53 Protest
1. Bei allen Streitfragen, die sich aus der Abwicklung einer Veranstaltung nach dieser Turnierordnung oder aus der Teilnahme an einer solchen Veranstaltung ergeben, ist als Rechtsmittel der Protest für jeden unmittelbar Beteiligten möglich.
3. Der Protest ist in zweifacher Ausfertigung an die Geschäftsstelle der zuständigen spielleitenden Stelle zu richten.
Er muss innerhalb einer Frist von einer Woche nach Bekanntwerden des Anfechtungsgrundes eingelegt und begründet werden. Innerhalb dieser Wochenfrist ist auch eine Gebühr von 50,- € zu entrichten, die für den Fall, dass dem Protest stattgegeben wird, zurückerstattet wird; ohne fristgerechte Bezahlung der Protestgebühr wird der Protest als nicht zulässig verworfen. Weiteres regelt die Rechts und Verfahrensordnung des TVRP.
Zu § 54 Einspruch
Gegen die Entscheidungen des Sportwartes bzw. des Jugendwartes kann Einspruch bei der Rechtskommission des TV Rheinland-Pfalz eingelegt werden. Die Einspruchsfrist beträgt 1 Woche und beginnt mit dem Zugang der Entscheidung. Innerhalb dieser Frist ist die Gebühr gemäß § 19 der Rechts- und Verfahrensordnung (RuVo) des TV Rheinland-Pfalz zu entrichten. Näheres regelt die RuVo des TV Rheinland-Pfalz.
Zu § 55 Änderungen
Änderungen dieser Durchführungsbestimmungen beschließt auf Vorschlag des Erweiterten Sportbeirats das Präsidium des Tennisverbandes Rheinland-Pfalz mit einfacher Mehrheit.






