Das Teilnehmerentgelt – Fragen und Antworten
Mit Wirkung zum 1. April 2017 erhöht der Deutsche Tennis Bund das bereits bestehende Teilnehmerentgelt (früher Teilnehmergebühr) für erwachsene Turnierspieler bei nationalen Ranglistenturnieren. Zudem wird ein geringer Beitrag für die Teilnahme an Jugendturnieren eingeführt. Ergänzend dazu erhebt der DTB künftig ein Teilnehmerentgelt bei LK-Turnieren mit LK-Wertung für Erwachsene und Jugendliche.
Dieser Beschluss wurde bei der DTB-Mitgliederversammlung am 16. November 2016 verabschiedet. Die durch diesen Beschluss notwendigen Änderungen der Ordnungen wurden im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 26. März 2017 beschlossen. Der DTB beantwortet im Folgenden die wichtigsten Fragen zum Teilnehmerentgelt.
Was ist das Teilnehmerentgelt und wer muss es zahlen?
Mit dem Begriff Teilnehmerentgelt wird eine Abgabe bezeichnet, die Turnierspieler für die Teilnahme bei Ranglisten- sowie Leistungsklassen-Turnieren an den Deutschen Tennis Bund entrichten müssen. Im Bereich der Ranglistenturniere ersetzt das Teilnehmerentgelt die für Erwachsene erhobene Turnierspielerteilnehmergebühr. Eine Neuerung ist das Teilnehmerentgelt im Jugendbereich und bei den Leistungsklassen-Turnieren mit LK-Wertung.
Wie hoch ist das Teilnehmerentgelt und ab wann wird es fällig?
Mit dem 1. April 2017 werden bei DTB-Ranglistenturnieren 8,00 Euro pro Teilnahme an einem Erwachsenenturnier (bisher 5,00 Euro) und 5,00 Euro pro Teilnahme an einem Jugendturnier erhoben. Für reine LK-Turniere wurden folgende Entgelte festgelegt: 5,00 Euro pro Teilnahme an einer Erwachsenenkonkurrenz sowie 3,00 Euro pro Teilnahme an einer reinen Jugendkonkurrenz.
Gibt es Konkurrenzen, die vom Teilnehmerentgelt ausgenommen sind?
Ja, von dem Teilnehmerentgelt ausgenommen sind Doppel- und Mixed-Konkurrenzen sowie die Jugendkonkurrenzen der Altersklassen U10 und jünger, da diese weder ranglisten- noch leistungsklassenrelevant sind.
Was macht der DTB mit diesen Einnahmen?
Der Ertrag, den der DTB mit dem Teilnehmerentgelt generiert, wird für die zukunftsorientierte Weiterentwicklung des Verbandes entsprechend seiner satzungsmäßigen Aufgaben eingesetzt. Dazu gehören unter anderem die verstärkte Förderung im Jugend- und Nachwuchsbereich, die technische Weiterentwicklung der Ranglisten inklusive der Leistungsklassen sowie die Angebotsentwicklungen zur weiteren Unterstützung der Vereine. Die Generierung zusätzlicher Eigenmittel ist für den DTB außerdem zwingend erforderlich, um künftig öffentliche Fördermittel zu erhalten, die vor allem in den Nachwuchsleistungssport fließen werden.
Gab es keine Alternative zum Teilnehmerentgelt?
Über die Notwendigkeit von Mehreinnahmen für den DTB wurde seit Jahren diskutiert. Sowohl im Präsidium als auch unter den Mitgliedern – den Landesverbänden – besteht Einigkeit, dass diese unerlässlich sind. Für die sinnvollste Variante, diese Mehreinnahmen zu generieren, gab und gibt es unterschiedliche Lösungsansätze. Beraten wurde auch über die Möglichkeit einer allgemeinen Beitragserhöhung. Im Sinne der Stärkung der Vereine – und damit der Basis für das deutsche Tennis – hat man sich am Ende, nach intensiven Beratungen und Abwägungen, gegen diese Maßnahme und einstimmig für die Einführung des Teilnehmerentgeltes entschieden.
Warum verlangen einige Landesverbände zusätzlich zum Teilnehmerentgelt eine weitere Gebühr?
Die Gebührenkonstellation der Landesverbände ist generell uneinheitlich. Die Höhe der jeweiligen Mitgliedsbeiträge sowie der Gebühren, beispielsweise für Mannschaftsmeldungen oder Turnieranmeldungen durch einen Veranstalter, legt jeder Verband selbst fest. Die Prüfungen und Genehmigungen von Turnieranträgen sowie der Resultate erzeugen Personal- und Verwaltungsaufwand. Die Kosten dafür kompensieren einige Landesverbände durch ein zusätzliches Entgelt. Der Deutsche Tennis Bund hat auf diese Maßnahmen keinen Einfluss.
Wie wird das Teilnehmerentgelt vom DTB abgerechnet?
Das Entgelt wird vom Spieler bei der Turnieranmeldung separat zum Nenngeld erhoben und der Turnierausrichter führt dieses direkt an den DTB ab.
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