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Informationen, wie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in der Praxis in Rheinland-Pfalz in TORP zur Anwendung kommt.
 

Anlegen eines neuen Spielers

Wird in TORP ein neuer Spieler angelegt, muss der Spieler, gemäß § 14 der DSGVO, durch den anlegenden Benutzer darüber informiert werden. In TORP steht dem anlegenden Benutzer (Vereinsadministrator) ein PDF zur Verfügung, dass dieser sich herunterladen kann. Dieses kann er dann an dem Spieler weiterleiten. Bei Spielern, die vor dem 25.05.2018 - dem Inkrafttreten der DSGVO - angelegt wurden, wird davon ausgegangen, dass die Daten zum Zeitpunkt der Erfassung rechtmäßig erhoben wurden.

Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten

Gemäß DSGVO Art. 15 hat ein Spieler das Recht Informationen über die über ihn gesammelten Daten zu erhalten. Spieler können sich an die Geschäftsstellen der Bezirksverbände und des Landesverbandes wenden, um sich diese Daten zuschicken zu lassen.

Recht auf Löschung

Gemäß DSGVO Art. 17 (1) a) sind personenbezogene Daten nur so lange vorzuhalten, wie sie auch zweckmäßig sind. Zukünftig wird am 01.01. eine Löschroutine ablaufen, die Daten, die nicht mehr benötigt werden, löscht.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (DSGVO Art. 18)

Eine betroffene Person hat das Recht die Einschränkung der Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu verlangen. Personen können sich dazu an die Geschäftsstellen wenden und diese Einschränkung beauftragen. Personen mit diesem Personenstatus werden öffentlich nur noch als "anonym" dargestellt. Zudem werden Informationen, die die Identität einer Person erahnen lassen (z.B. Lizenz-Nr.) ausgeblendet.

Login für Ergebnisarchiv

Eine weitere Maßnahme um die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im öffentlichen Bereich einzuschränken ist eine Login-Pflicht für das Ergebnisarchiv. Um die Einsicht auf personenbezogene Informationen (z.B. Spielberichte) in archivierten Saisonen zu erhalten ist der Betrachter gezwungen sich in nuLiga einzuloggen. Es gelten für den Login die bestehenden nuLiga-Zugänge. Diese Maßnahme betrifft alle Saisonen, die älter als zwei Jahre sind.

Ansprechpartner

Tennisverband Rheinland-Pfalz e. V., St Floriansweg 3, 55599 Gau-Bickelheim
Joachim Dafferner
Tel.: 06701-655980
Email: dafferner@rlp-tennis.de

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§ 1 Grundsätze der Datenerhebung und Datenverarbeitung entsprechend der Satzung § 17 des Tennisverbandes Rheinland-Pfalz e. V., insbesondere:

1.         Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Verbandes werden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), neu des DSGVO personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verband gespeichert, übermittelt und verändert.

2.         Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehenden Datenverarbeitung oder Nutzung (z.B. zu Werbezwecken) ist dem Verband nur erlaubt, sofern er aus gesetzlichen Gründen hierzu verpflichtet ist oder die Mitglieder eingewilligt haben.

3.         Ferner werden in den EDV-Systemen des Verbandes die Namen, Vornamen, Geburtsdaten, Vereins- und Mannschaftszugehörigkeit, Rang im Verein, Leistungsklasse und Spielberechtigungs- und Identifikationsnummern der einzelnen Vereins-/Spartenmitglieder gespeichert und bearbeitet, die am Wettspielbetrieb, an Meisterschaften, Turnieren, anderen Sportveranstaltungen sowie an Lehrgangs- und Schulungsmaßnahmen teilnehmen.

4.         Bei Personen mit besonderen Aufgaben in den Vereinen und im Verband (z.B. lizenzierte Trainer, Schiedsrichter, Kaderspieler) werden die vollständige Adresse mit Telefonnummer, EmailAdresse, Geburtsdatum, sowie ggf. die Gültigkeit einer erworbenen Lizenz und die Bezeichnung ihrer Funktion erfasst, gespeichert und gemeldet.

§ 2 Nutzung und Weitergabe der Daten

1.         Nur Vorstandsmitglieder, Funktionsträger und Mitarbeiter des Verbandes, die im Verband eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis bestimmter Mitgliederdaten erfordert, erhalten Zugang zu den benötigten Mitgliederdaten.

 2.         Der Verband kann Daten des Spielbetriebs und von allgemeinem Interesse in zentrale Informationssysteme des deutschen Tennis einstellen. Ein solches Informationssystem kann vom Verband selbst, gemeinsam mit anderen Verbänden, vom DTB, gemeinsam mit diesem oder von beauftragten Dritten betrieben werden.

 § 3 Zweck der Datenerfassung

 Die Datenerfassung dient im Rahmen der vorgenannten Verbandszwecke vornehmlich zur

 a)        Verbesserung und Vereinfachung der spieltechnischen und organisatorischen Abläufe im Verband im Verhältnis zum DTB und dessen Mitgliedsverbänden,

 b)        Schaffung direkter Kommunikationswege zwischen Vereinen, deren Mitgliedern und Verband sowie zum DTB und dessen Mitgliedsverbänden und

 c)         Erhöhung der Datenqualität für Auswertungen und Statistiken.

§ 4 Rechte der Mitglieder

 Jeder Betroffene hat im Hinblick auf gesetzliche Vorschriften das Recht auf:

 a)        Auskunft zu den zu seiner Person gespeicherten Daten,

 b)        Berichtigung über die zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sie unrichtig sind,

 c)         Sperrung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sich bei behaupteten Fehlern weder deren Richtigkeit noch deren Unrichtigkeit feststellen lässt,

 d)        Löschung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn die Speicherung unzulässig war.

§ 5 Datenvertraulichkeit

 1.         Den Organen des Verbandes und allen Mitarbeitern des Verbandes oder sonst für den Verband Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen.

 2.         Der Verband und die von ihm mit der Datenverarbeitung beauftragten Dritten sind bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten an die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes gebunden. Sie stellen insbesondere sicher, dass die personenbezogenen Daten durch geeignete technische oder organisatorische Maßnahmen vor der unbefugten Kenntnisnahme Dritter geschützt werden und ausschließlich die zuständigen Stellen Zugriff auf diese Daten haben. Dies gilt entsprechend, wenn der Verband ein Informationssystem gemeinsam mit dem DTB oder anderen Verbänden nutzt und betreibt. Zugriffsrechte dürfen nur erteilt werden, soweit dies zur Erfüllung der Verbandszwecke notwendig oder aus anderen Gründen datenschutzrechtlich zulässig ist.

 3.         Der Verband und von ihm mit der Datenverarbeitung beauftragte Dritte sorgen dafür, dass bei der Datenverarbeitung schutzwürdige Belange der Betroffenen berücksichtigt werden. Diese Pflichten bestehen auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verband hinaus.

§ 6 Bekanntmachungen und Informationen

 Der Verband informiert die Medien über Sportereignisse und andere für die Öffentlichkeit wichtige Ereignisse. Diese Informationen werden auch auf ihren Internetseiten veröffentlicht. Dabei können neben den genannten Daten auch personenbezogene Daten von Vereins-/Spartenangehörigen (Namen, Vornamen, Jahrgang, Platzierungen und andere Spielergebnisse) veröffentlicht werden. Dies schließt die Veröffentlichung ereignisbezogener Fotos und Bilder ein.

§ 7 Aktualität der Daten

 Um die Aktualität der gemäß Paragraph 1 erfassten Daten zu gewährleisten, sind die Vereine verpflichtet, Veränderungen dem Verband mitzuteilen bzw. im Verbands-Portal zu pflegen.

§ 8 Austritt aus dem Verband

 Beim Austritt eines Vereins werden sämtliche gespeicherten Daten, auch die personenbezogenen Daten aus den Verzeichnissen gelöscht. Daten, die die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahren ab dem Wirksamwerden des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt, sofern dies erforderlich ist.