DTB
DTB fordert Überprüfung der Corona-Hilfen für Tennisvereine
Hamburg, 22. März 2021. Novemberhilfe, Dezemberhilfe, Überbrückungshilfe III: Die Bundesregierung hat verschiedene außerordentliche Wirtschaftshilfen in der Corona- Pandemie aufgesetzt. Viele gemeinnützige Tennisvereine fallen dabei aber durch das Raster. Der Grund: Da sie größtenteils von Ehrenamtlichen geführt werden, erfüllen sie die Voraussetzungen zur Beantragung der Hilfen nicht, die unter anderem zumindest einen Beschäftigten vorschreiben. Der Präsident des Deutschen Tennis Bundes (DTB), Dietloff von Arnim, hat sich deshalb mit einem Brief an die Bundesminister Olaf Scholz (Finanzen), Peter Altmaier (Wirtschaft und Energie) und Horst Seehofer (Inneres, Bau und Heimat) gewandt und auf diesen Missstand hingewiesen.
„Durch die Corona-bedingte Schließung der Tennishallen fehlen sehr vielen Vereinen wichtige Einnahmen aus den Wintermonaten, die für die ganzjährige Finanzierung der Clubs von großer Bedeutung sind. Viele Vereine können nur dank der Umsätze aus dem Winterhallenbetrieb überleben, finanzieren damit das Vereinsleben und fördern beispielsweise das Kinder- und Jugendtraining. Für diese Vereine ist es sehr wichtig, zumindest teilweise, einen Ersatz des entfallenen Umsatzes zu erhalten“, sagt von Arnim.
In dem Schreiben wird eine nachträgliche Erweiterung der Beschäftigtendefinition im Bereich der außerordentlichen Wirtschaftshilfen gefordert. Die Korrektur sei auch im Interesse aller anderen gemeinnützigen Vereine in Deutschland notwendig.
Exemplarisch das Schreiben an den Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier:
DTB-Schreiben: Außerordentliche Wirtschaftshilfen für Tennisvereine
Die weiteren Briefe sind auf der Homepage des Deutschen Tennis Bundes unter www.dtb-tennis.de einsehbar.
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