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LSB   Tennisverband Rheinland-Pfalz  

Sportjugenden in Rheinland-Pfalz kritisieren fehlende Anerkennung des Sports als Kinder- und Jugendarbeit

Auf den ersten Blick kommuniziert die Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 ab der Priorisierungsgruppe 3, dass alle in der Jugendarbeit haupt- und ehrenamtlich Engagierten sich für die Impfung registrieren lassen können. Auf den zweiten Blick zeigt sich jedoch, dass Jugendarbeit offensichtlich nicht gleich Jugendarbeit ist und viele Ehrenamtliche aus den Sportvereinen in Rheinland-Pfalz nicht zur Priorisierungsgruppe 3 zählen, da lediglich die Durchführung von Vereinsfreizeiten im Sport als soziale Bildung, nicht aber der alltägliche Trainingsbetrieb als solche anerkannt werden. Die Sportjugenden in Rheinland-Pfalz kritisieren die fehlende Anerkennung des normalen Trainingsbetriebes und fordern eine Gleichbehandlung von „Jugendarbeit im Sport“ und „sportlicher Jugendarbeit“.

©Oliver Hardt

Seit wenigen Tagen sind auch Personen der Priorisierungsgruppe 3 berechtigt, sich für die Corona-Schutzimpfung zu registrieren. In diese Gruppe fallen nach § 4 Abs. 8 der „Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2“ vom 10. März 2021 auch Personen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind. Zu diesem Personenkreis zählen, nach Mitteilung aus dem Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz (MFFJIV), auch alle Fachkräfte der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit sowie alle in diesem Bereich tätigen ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen. Sportvereine dürfen ihren ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen jedoch nur dann eine Bescheinigung ausstellen, wenn diese nach der Verwaltungsvorschrift des Jugendfördergesetzes Rheinland-Pfalz in den Bereichen der politischen Bildung, der sozialen Bildung oder bei der Schulung von Ehrenamtlichen eingesetzt werden. Problem dabei ist, dass in der rheinland-pfälzischen Auslegung im Bereich der Sportvereine lediglich die Durchführung von Vereinsfreizeiten, nicht aber der normale Trainingsbetrieb als Jugendarbeit anerkannt wird.

Somit ist der  organisierte Sport in Rheinland-Pfalz zum wiederholten Male mit dem Problem konfrontiert, dass auf Seiten der rheinland-pfälzischen Behörden eine Unterscheidung zwischen „Jugendarbeit im Sport“ und „Sportlicher Jugendarbeit“ erfolgt. Wie bereits in der aktuellen Impfkampagne „Impfen ist die beste Verteidigung“ des Landessportbundes deutlich wird, möchte sich der organisierte Sport mit seinen über 400.000 ehrenamtlich Engagierten beim Thema Impfen nicht vordrängeln. Allerdings sind die Sportvereine im Land durch die Bekanntgabe der Priogruppe 3 verunsichert. Jetzt ist es die Aufgabe der Landesregierung dem Großteil der Ehrenamtlichen im Sport zu erklären, warum sie keine gesetzlich anerkannte Jugendarbeit leisten.

„Dem organisierten Sport und insbesondere der wertvollen sozialen Arbeit der knapp 6.000 Sportvereine mit über 500.000 Kindern und Jugendlichen werden somit erneut ihr vielfach bestätigtes und nachgewiesenes Bildungspotenzial abgesprochen,  der klassische Breitensport im Verein  wird mit dem „Hochleistungssport“ gleichgesetzt und in dieser Richtung abgestempelt“, kritisiert Martin Hämmerle, Leiter der Sportjugend im Landessportbund Rheinland-Pfalz. „Sport und Leistung lassen sich nicht trennen und der Vereinssport vermittelt neben dem Gesundheitseffekt auch weitere Kompetenzen und Werte an die Kinder und Jugendlichen, sodass wir eine Gleichbehandlung von „Jugendarbeit im Sport“ und „Sportlicher Jugendarbeit“ fordern“, so Hämmerle weiter.

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