LSB
Änderung der 26. Corona-Bekämpfungsverordnung: Warnstufen für Kinder- und Jugendsportbetrieb angepasst
Nach einem konstruktiven Austausch zwischen dem Landessportbund, dem Innen- sowie dem Gesundheitsministerium ist die 26. Corona-Bekämpfungsverordnung (26. CoBeLVO) für den Kinder- und Jugendsportbetrieb angepasst worden. Die „Erste Landesverordnung zur Änderung der 26. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz“ erleichtert die von Seiten des Sports geforderte Aufrechterhaltung eines geregelten Trainings- und Wettkampfbetriebes für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre.
Unmittelbar nach Inkrafttreten der 26. Corona-Verordnung hatte der organisierte Sport die erheblichen Einschränkungen im Kinder- und Jugendsportbereich, insbesondere der 12- bis 17-Jährigen ab Warnstufe 2 öffentlich kritisiert und sich mit konstruktiven Lösungsvorschlägen auch schriftlich an die zuständigen Ministerien und Ministerpräsidentin Dreyer gewendet. Das Ergebnis der daraufhin geführten Gespräche und die Absprachen für einen zukünftigen engeren Austausch mit den Vertretern des Sports bewertet der organisierte Sport im Land sehr positiv. „Der Landessportbund freut sich sehr, dass die Stimme des organisierten Sports seitens der Landesregierung gehört und wertgeschätzt wird und wir so im sehr konstruktiven Austausch mit Innen- und Gesundheitsministerium gemeinsam schnell eine gute Lösung für die gesellschaftliche Teilhabe und eine gute und gesunde Entwicklung der 12- bis 17-Jährigen – auch über den Sport hinaus – gefunden haben“, sagt Christof Palm, Hauptgeschäftsführer des LSB.
So gilt mit der Änderung der 26. Corona-Bekämpfungsverordnung die Höchstgrenze von maximal 25 nicht-immunisierten Personen in Warnstufe 1 im Amateur- und Freizeitsport für Kinder und Jugendliche übergangsweise bis zunächst 30. November auch in den Warnstufen 2 und 3. Der Kinder- und Jugendsport wird – neben weiteren Angeboten im Kulturbereich – von den allgemein geltenden Schutzmaßnahmen der weiteren Stufen im Corona-Warnsystem ausgespart. Konkret bedeutet dies: Findet die Sportausübung in einer Gruppe statt, die aus Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahre besteht, können unabhängig von der jeweils ausgerufenen Warnstufe stets bis zu 25 nicht-immunisierte Personen und darüber hinaus eine unbegrenzte Anzahl an genesenen, geimpften oder diesen gleichgestellten Personen teilnehmen. Die Kategorie der gleichgestellten Personengruppen umfasst weiterhin Kinder bis einschließlich elf Jahre.
„Es war uns ein wichtiges Anliegen, dass Kinder und Jugendliche nach monatelangen Bewegungsstillstand in ihrem Drang nach gemeinsamer sportlicher Aktivität nicht weiter eingeschränkt werden“, betont LSB-Hauptgeschäftsführer Christof Palm. „Getreu dem Motto unserer Mitgliedergewinnungskampagne ´Comeback der Gemeinschaft´ ist somit in den 6.000 Sportvereinen des Landes der Trainings-, insbesondere aber auch der Spielbetrieb in den Mannschaftssportarten für die nächsten Wochen und Monate nahezu vollständig sichergestellt.“
Darüber hinaus gibt es in der neuen Fassung der Corona-Bekämpfungsverordnung auch bürokratische Erleichterungen für die Sportvereine. So entfällt bis zu einer eingeführten Bagatellgrenze auch die sogenannte Vorausbuchungspflicht für Veranstaltungen bzw. der Zuschauer*innen im Innen- und Außenbereich.
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