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Änderungen bei der Generali LK 2.0
Am 1. Oktober gab es aufgrund der letztjährigen LK-Reform zwar keine jährliche LK-Neuberechnung mehr, dennoch stehen ab Oktober einige Änderungen der Generali LK 2.0 an. Wir informieren, in welchen Bereichen Anpassungen erfolgen.
Aufgrund der Leistungsklassen-Reform gelten seit dem 1. Oktober 2020 neue Regularien für die Berechnung der Generali Leistungsklassen. Zum ersten Mal seit vielen Jahren wird der 1. Oktober von den aktiven Tennisspielern nicht mehr mit Spannung erwartet, da die jährliche LK-Neuberechnung von der wöchentlichen Aktualisierung der LK abgelöst wurde. Ab Oktober stehen aber sowohl im Jugendbereich als auch über alle Altersbereiche hinweg einige Änderungen an, die du unbedingt kennen solltest.
LK-Ersteinstufung aller U10-Spieler
Alle Spieler des Jahrgangs 2011, die im Besitz einer DTB ID-Nummer sind, erhalten zum 1. Oktober 2021 die LK 23,5. Die Abweichung von der in den LK-Durchführungsbestimmungen angegebenen LK 24,0 stellt weiterhin eine Corona-bedingte Sonderregelung dar.
Jeder Landesverband hat zudem die Möglichkeit, seine besten U10-Spieler um eine bestimmte Gesamtzahl an LK-Stufen höherzustufen. Diese bemisst sich an der Anzahl der jugendlichen Mitglieder im Verband. Ein U10-Spieler darf maximal in LK 18,0 eingestuft werden.
Änderung im Jugendbereich bis U14
Zur Berechnung der LK-Verbesserung wird bei allen Spielern der Jahrgänge U14 und jünger nicht mehr die Altersklasse der Konkurrenz, sondern der eigene Jahrgang berücksichtigt. Für einen U11-Spieler z.B. gilt somit immer der Altersfaktor 0,2, für einen U14-Spieler der Faktor 0,39. Mit dieser Maßnahme sollen ein zu schneller Aufstieg der Jugendlichen sowie ein übertriebener "LK-Tourismus" unterbunden werden. Für U10-Spieler im 4. Quartal gilt ebenfalls der Faktor 0,2.
Schutz der LK bei längerer Spielpause
Das bisherige Prinzip der LK-Festschreibung wird durch ein neues Verfahren ersetzt: Nach einer Spielpause von 12 Monaten reduzieren sich die in diesem Zeitraum angesammelten Motivationsaufschläge automatisch um 50%. Bis zum nächsten LK-relevanten Spiel werden dann weiterhin nur halbe Motivationsaufschläge berechnet.
Eine Beantragung seitens des Spielers ist damit nicht mehr erforderlich - es sei denn, er möchte ausdrücklich auf diese Reduzierung verzichten.
„Freischuss“ bei den n.a.-Wertungen
Ab dem 01.10.2021 wird die n.a.-Regelung im LK-Bereich modifiziert: Das erste n.a. innerhalb von 12 Monaten bleibt nun straffrei. Das zweite n.a. wird mit 0,1 Aufschlag geahndet, das dritte n.a. mit 0,3 und jedes weitere mit 0,5.
Auf die Berücksichtigung von Attesten wird wegen des hohen verwaltungstechnischen Aufwands grundsätzlich verzichtet.
Wichtig: Bereits vor dem 1.10.2021 erfolgte Strafwertungen werden rückwirkend nicht reduziert!
Quelle: mybigpoint-Homepage
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