Änderungen in der TVRP-Wettspielordnung
Kaum schnüren die Tennisspieler wieder ihre Hallenschuhe für die Wintersaison, feilen die Verantwortlichen des Tennisverbandes Rheinland-Pfalz (TVRP) schon an der Sommersaison 2017. Substantielle Änderungen wird es in der Wettspielordnung des Tennisverbandes Rheinland-Pfalz für die kommende Medenrunde zwar nicht geben, die eine oder andere interessante Veränderung für die aktiven Tennissportler/Innen im Land ist aber dabei.
Eine der wichtigen Neuerungen betrifft die veränderten Bedingungen zur Bildung von Spielgemeinschaften (SG). Ab sofort entfällt die bisherige Voraussetzung, dass ein Verein/eine Abteilung nur dann eine SG bilden darf, sofern er/sie nicht über die ausreichende Zahl von Spielern für die Meldung einer eigenen Mannschaft verfügt. Das heißt: Im Spieljahr 2016/17 können mehrere Mannschaften innerhalb einer Altersklasse als Spielgemeinschaften gemeldet werden. (WSpO §4(2))
Die Wettspielordnung des TVRP besagt, dass ein Spieler am gleichen von der spielleitenden Stelle ursprünglich festgelegten Spieltermin nicht in zwei Mannschaften spielen darf. Diese Regelung bleibt bestehen, wird aber um eine Ausnahme ergänzt: Sie gilt NICHT bei Spielen, die witterungsbedingt nicht begonnen bzw. abgebrochen wurden. Das heißt: Ab dem Spieljahr 2016/17 ist für witterungsbedingt verschobene Spiele bei der Mannschaftsaufstellung der neue Spieltag und nicht wie bisher die ursprüngliche Ansetzung entscheidend. (WSpO §13(7))
Für die Doppelaufstellung haben die Verantwortlichen des TVRP eine Angleichung an die Wettspielordnung der Regionalliga Südwest vorgenommen. Spieler, die in der Medenrunde ihr Einzel nicht zu Ende spielen, sind im Doppel ab der Spielzeit 2016/17 wieder einsatzbereit. Ausnahme: Wer sein Einzel ohne zu spielen abgegeben hat, d.h. wer sein Wettspiel aufgibt, bevor der erste Punkt gespielt ist, ist im Doppel an diesem Kalendertag nicht spielberechtigt. (WSpO §14(5))
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