LSB
Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Sportbetrieb - Neu: 3G beim Sport / Testpflicht erst ab 18 Jahre
Nach den Beschlüssen der Bund-Länder-Konferenz hat auch die rheinland-pfälzische Landesregierung weitereichende Lockerungen für den Sportbetrieb in der 31. Corona-Bekämpfungsverordnung umgesetzt. Diese ist zum 04. März in Kraft getreten und gilt bis zum 19. März 2022.
Die Fassung der 31. Corona-Bekämpfungsverordnung ist zum 04. März 2022 in Kraft getreten und sieht für den Sport umfangreiche Änderungen im Sportbetrieb vor.
Bei Veranstaltungen sind im Innenbereich bis 2.000 Personen gilt 3G und sofern keine feste Platzzuordnung möglich ist auch die Maskenpflicht. Wenn mehr als 2.000 Personen bis zu 60 Prozent der Platzkapazitäten (Höchstgrenze: 6.000) geplant sind, dürfen nur Geimpfte, Genesene oder diesen Gleichgestellte teilnehmen. Im Außenbereich sind sogar 75 Prozent bis zu einer Höchstgrenze von 25.000 Zuschauern zugelassen. Auch hier gilt ab 2.000 Personen 2G. Sind es weniger als 2.000 Gäste gibt es keine Beschränkungen mehr.
In übersichtlicher Form stellen wir die Auswirkungen der aktuellen Corona-Verordnung auf den organisierten Sport im PDF-Dokument "Corona-Verordnung: Sport kompakt" dar.
Top-Themen der Redaktion
Spitzensport auf neuem Boden: Rheinland-Pfalz-Meisterschaften beim TSC Mainz
Traditionell ist der TSC Mainz auch 2026 Gastgeber der Rheinland-Pfalz-Meisterschaften der Aktiven und Senioren. Am Fronleichnam-Wochenende treffen sich vom 4. bis 7. Juni die…
Sebastian Scherer erreicht den 3. Platz bei den deutschen Jugendmeisterschaften
Die 192 besten Nachwuchsspielerinnen und Spieler Deutschlands kämpften in den Altersklassen U13, U14 und U16 um die begehrten Titel im Einzel und Doppel.
Slinger Bag – Die Ballmaschine für modernes Training / Dunlop Tennisbälle – Spitzenqualität zum Sonderpreis
Der Tennisverband Rheinland-Pfalz freut sich, Ihnen in enger Absprache mit Dunlop ein herausragendes Sonderangebot für Tennisclubs präsentieren zu können.
Dieses Angebot richtet…




