Tennisverband Rheinland-Pfalz
Update: Bundesnotbremse ab Inzidenz 100 - Neue Landesverordnung
Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die so genannte „Notbremse“ ab einer Inzidenz von 100, ist in Kraft getreten. Tennis darf weiter gespielt werden. Es gilt weiterhin, dass Einzel erlaubt ist und gespielt werden darf, aber kein Doppel mit mehreren Hausständen.
In Regionen und Kommunen, in denen eine Sieben-Tage-Inzidenz über 100 herrscht gilt laut der offiziellen Erklärung der Bundesregierung hinsichtlich des Individualsports: „ Sport ja, aber alleine, zu zweit oder nur mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes. Ausnahme: Kinder bis 14 Jahre können draußen in einer Gruppe mit bis zu fünf anderen Kindern kontaktfrei Sport machen."
Laut Gesetz ist die „Ausübung von Sport nur zulässig in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten“ ohne zwischen Training und Wettkampf zu differenzieren.
Die Sportministerkonferenz geht davon aus, dass dort, wo ein Wettkampf unter der Einhaltung der einschränkenden Vorgaben des IfSG möglich ist - wie z.B. beim Tennis-Einzel - , ein solcher auch stattfinden darf.
Achtung:
- Turnierveranstalter werden dringend dazu aufgerufen, sich mit Ihrem zuständigen Ordnungsamt bezüglich der Durchführung nach den neuen Regelungen abzustimmen!
- Trainern wird geraten die Anforderungen zur Testpflicht für das Training mit Kindern bis 14 Jahren mit ihrem zuständigen Ordnungsamt abzustimmen!
Die Landesverordnung wurde in den abweichenden Punkten nach den Vorgaben des Bundesgesetzes angepasst und gilt bereits ab 24. April. Die neue Landesverordnung wurde hier veröffentlicht.
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