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Gesprächsaufnahme für Tennis in der Halle

Der Tennisverband Rheinland-Pfalz wird mit Staatskanzlei, Innenministerium und Gesundheitsamt in Kontakt treten um nach Möglichkeit eine Gleichbehandlung mit anderen Bundesländern zu erwirken. Wir halten Sie zu neuen Entwicklungen ständig auf dem Laufenden.

Es gibt eine erste Entscheidung vom Verwaltungsgericht Mainz zur Klage eines Mainzer Tennisvereins:

"Der Betrieb einer Tennishalle durch einen Verein kann nach der ab dem 2. November 2020 in Rheinland-Pfalz geltenden Corona Bekämpfungsverordnung nicht fortgeführt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz in einem ersten Fall zur neuesten Rechtslage.

Es spreche zwar vieles für das Bestehen eines Anordnungsanspruchs in dem vorbeugenden Rechtsschutzverfahren. Es bestünden Zweifel am Vorliegen einer ausreichenden gesetzlichen Ermächtigung für die in Rede stehende Verordnungsregelung. Nach mehr als einem halben Jahr seit der Feststellung des Deutschen Bundestags über das Vorliegen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite spreche vieles dafür, dass die Ermächtigung des Infektionsschutzgesetzes nicht mehr dem Vorbehalt des parlamentarischen Gesetzgebers genüge. Im Übrigen ergäben sich mit Blick auf das von dem antragstellenden Betrieb vorgelegte detaillierte Hygienekonzept Bedenken an der Verhältnismäßigkeit der Verordnungsregelung in seinem Fall. Der vorbeugende Rechtsschutzantrag des Antragstellers könne indes deshalb keinen Erfolg haben, weil es an jeglicher Substantiierung für die Eilbedürftigkeit seines Rechtsschutzbegehrens fehle.

(Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 1. November 2020, 1 L 843/20.MZ)"

Zur Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts

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