Tennisverband Rheinland-Pfalz
Merkblatt zu den Corona-Regelungen - Stand 2.6.2021
Durch den dritten Schritt im "Perspektivplan Rheinland-Pfalz" der Landesregierung ergeben sich für Tennis weitere Änderungen. Bei einer Inzidenz von über 100 ist Gruppentraining für Kinder bis 13 Jahre, zusätzlich zum Einzel oder Doppel mit dem eigenen Haushalt erlaubt. Bei einer Inzidenz unter 100 ist Gruppentraining für Kinder bis 14 Jahre und das Doppelspielen mit vier Hausständen möglich.
Das Merkblatt des TVRP verdeutlicht die für den Tennissport relevanten Unterschiede zwischen den Regelungen in Bereichen mit einer Inzidenz von unter 50, von 50 bis 100 und von über 100 mit "Corona-Bundesnotbremse". Darüber hinaus erläutert es von der Inzidenz unabhängig gültige Einschränkungen und gibt noch einmal die schon bekannten und über die rein gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Empfehlungen des Verbandes zur Organisation des Spielbetriebs in Corona-Zeiten wieder.
Merkblatt Version 1 Merkblatt Version 2 (Ampelfarben)
7-Tage-Inzidenz unter 50
Erlaubt auf Tennisanlagen unter freiem Himmel:
- Einzel mit Personen aus unterschiedlichen Hausständen
- Doppel mit Personen aus 4 Hausständen.
- Gruppentraining für über 14-Jährige mit einer Gruppengröße bis maximal 20 Personen + Trainer/in
- Gruppentraining für Kinder bis einschließlich 14 Jahre mit einer Gruppengröße bis maximal 25 Kinder + Trainer/in
7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100
Erlaubt auf Tennisanlagen unter freiem Himmel:
- Einzel mit Personen aus unterschiedlichen Hausständen
- Doppel mit Personen aus 4 Hausständen.
- Gruppentraining für Kinder bis einschließlich 14 Jahre mit einer Gruppengröße bis maximal 20 Kinder + Trainer/in
- Training mit maximal 9 Personen + Trainer/in
7-Tages-Inzidenz an drei Tagen in Folge über 100
Erlaubt auf Tennisanlagen unter freiem Himmel:
- Einzel mit Personen aus unterschiedlichen Hausständen
- Doppel mit Personen aus einem Hausstand
- Training für Kinder bis einschließlich 13 Jahre mit einer Gruppengröße bis maximal 5 Kinder und einem Betreuer/einer Betreuerin.
Achtung: Betreuende Personen müssen bei einer Inzidenz über 100 auf Anforderung der zuständigen Behörde einen negativen Corona Test nicht älter als 24 Stunden vorlegen. Für Details bitte das zuständige Ordnungsamt kontaktieren!
Bitte beachten Sie zusätzlich:
Beim Gruppentraining ist Nachverfolgbarkeit in der Gruppe ist sicherzustellen:
Namen, Adressen & Telefonnummern der Teilnehmenden sowie der Zeitpunkt des Aufenthaltes müssen vorliegen und vier Wochen lang nachvollziehbar sein.
Die maßgebliche 7-Tages-Inzidenz ist die des jeweiligen Kreises oder der kreisfreien Stadt nach den täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit. Die Maßnahmen der Corona-Bremse werden jeweils in enger Abstimmung zwischen den Kommunen und dem Gesundheitsministerium erlassen. Wir bitten betroffene Vereine deswegen, sich auch bei ihrem zuständigen örtlichen Ordnungsamt über die lokalen Möglichkeiten und Maßnahmen zu informieren.
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