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Tennisverband Rheinland-Pfalz  

UPDATE: Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Tennissport

Bund und Länder haben am 28. Oktober eine neue Strategie beschlossen, um der Corona-Pandemie entgegenzuwirken. Diese Beschlüsse, die ab kommenden Montag, 2. November, bis zum Ende des Monats gelten sollen, betreffen neben dem gesellschaftlichen Leben auch das Sporttreiben allgemein und im Speziellen den Tennissport. Für die Umsetzung der Beschlüsse sind die Bundesländer verantwortlich, die über ihre Landesregierungen entsprechende Corona-Verordnungen und gesonderte Corona-Verordnungen Sport verfassen.

Ab dem 2. November gilt die Zwölfte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz:
 
"§ 10 Sport (1) Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport in Mannschaftsportarten und im Kontaktsport sind untersagt.  Die  sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist nur im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, zulässig. Im Übrigen gilt das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 während der gesamten sportlichen Betätigung.  Zuschauerinnen  und  Zuschauer  sind  nicht  zugelassen;  ausgenommen  sind Verwandte ersten und zweiten Grades bei der sportlichen Betätigung Minderjähriger."

Zur kompletten Verordnung der Landesregierung

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