Tennisverband Rheinland-Pfalz
Änderung bezüglich Wettkampfsport in der 18.CoBeLVO
In der konsolidierten Fassung der Achtzehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (18.CoBeLVO), gültig ab 1. April wurde folgendes geändert:
Teil 5, Sport und Freizeit, §10 Sport
(1) Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport sind untersagt, soweit in dieser Verordnung nichts Abweichendes bestimmt ist. Abweichend von Satz 1 sind zulässig
1. Kontaktfreies Training und Wettkampf einzeln oder unter Wahrung der Kontaktbeschränkung nach § 2 Abs.1, …
Im Zusammenspiel mit der vom Deutschen Tennisbund ab 01.04.21 wieder in Kraft gesetzten Ranglisten- und LK-Wertung, könnten somit ab sofort wieder Turniere mit Einzelkonkurrenzen im Freien durchgeführt werden.
Da jedoch die Allgemeinverfügungen der regional zuständigen Stadtverwaltung/Kreisverwaltung stringentere Regelungen enthalten können, empfehlen wir dringend Kontakt mit den Behörden vor Ort aufzunehmen, bevor Sie die Durchführung eines Turniers planen.
Auch weisen wir nochmal dringlichst darauf hin, neben den Verordnungen auch die bestehenden Hygienebestimmungen und Abstandsregelungen genauestens zu beachten, damit weiterhin keine Infektionen auf den Tennissport zurückzuführen sind. Sollte dies nicht gelingen, besteht die Gefahr, dass das Hauptstandbein des Tennissport in Rheinland-Pfalz - die Medenrunde - in Gefahr gerät.
Link zu den Verordnungen:
https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/
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