Tennisverband Rheinland-Pfalz
Tennis in Rheinland-Pfalz auch weiterhin im Lockdown
Die 14. CoBeLVO in Rheinland-Pfalz gilt ab 16.12.2020. Das Spielen in der Halle bleibt weiterhin verboten. Die Ranglisten und LK-Wertung wird vom DTB bis 3.1.2021 ausgesetzt.
Verbote bleiben weiterhin bestehen
Auch die 14. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 2020 untersagt den Trainings- und Wettkampfsport im Tennis bis einschließlich 4. Januar 2020. Das Ausrichten und Spielen von Ranglisten und LK-Turnieren ist daher weiterhin nicht möglich. Alle Tennishallen müssen geschlossen bleiben und das Spielen ist nur draußen und zu zweit erlaubt, was bei Tennis im Winter einem Verbot gleichkommt.
Vierzehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz
Einsatz für den Amateursport
Der Landesverband und die drei Bezirksverbände sind sich weiterhin einig, dass Teile der den Individualsport Tennis betreffenden weitreichenden Verbote in Rheinland-Pfalz, insbesondere die vollständige Untersagung sowohl des Trainingsbetriebs sowie des Spiels in der Halle im Amateursport, auch mit Blick auf die Regelungen in vielen anderen Bundesländern unverhältnismäßig ist.
Der Tennisverband Rheinland-Pfalz und seine Bezirksverbände stehen mit den Entscheidungsträgern der Landesregierung im Austausch und setzen sich auch weiterhin für sinnvolle Lockerungen im Tennis ein, sobald diese möglich sind. Darüber hinaus unterstützen die Verbände weitere Initiativen, die sich für Lockerungen im Tennis in Rheinland-Pfalz einsetzen.
Über weitere Entwicklungen werden der Tennisverband Rheinland-Pfalz und seine Bezirksverbände fortlaufend informieren.
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